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\sectionc{Beschlussfassung der Mitgliederversammlung}
\paracount
Die Mitgliederversammlung wird vom vorsitzenden Administrator, bei dessen
Verhinderung von seinem Stellvertreter und bei dessen Verhinderung von einem
durch die Mitgliederversammlung zu wählenden Versammlungsleiter geleitet.
\paracount
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordentlich einberufen
wurde. Bei Beschlussunfähigkeit ist der Vorstand verpflichtet, innerhalb von
vier Wochen eine zweite Mitgliederversammlung ordentlich zu berufen.
\paracount
Die Mitgliederversammlung beschließt in offener Abstimmung mit der Mehrheit
der Stimmen der anwesenden Mitglieder. Kann bei Wahlen kein Kandidat die
Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder auf sich vereinen, ist
gewählt, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat.
Zwischen mehreren Kandidaten ist eine Stichwahl durchzuführen. Beschlüsse
über eine Änderung der Satzung bedürfen der Mehrheit von zwei Dritteln, der
Beschluss über die Änderung des Zwecks der Zustimmung von neun Zehnteln der
anwesenden Mitglieder. Die Auflösung des Vereins benötigt einen einstimmigen
Beschluss.
\paracount
Über den Ablauf der Mitgliederversammlung und die gefassten Beschlüsse ist
ein Protokoll zu fertigen, das vom Protokollführer und vom Versammlungsleiter
zu signieren ist.
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