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\sectionc{Einberufung der Mitgliederversammlung}
\paracount
Mindestens einmal im Jahr, möglichst in der ersten Jahreshälfte, ist vom
Vorstand eine ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Die Einberufung
erfolgt über einen bekannten digitalen Kommunikationskanal, unter Einhaltung
einer Frist von 6 Wochen und unter Angabe der Tagesordnung.
\paracount
Die reguläre Mitgliederversammlung findet per Online-Plattform statt.
Die Online-Plattform wird über das Internet bereitgestellt und ist nur für
Vereinsmitglieder zugänglich. Die Authentifizierung für die Einwahl der
Mitglieder und die Abstimmung erfolgt mit ihren persönlichen Zugangsdaten.
Sollte aufgrund technischer Probleme die Mitgliederversammlung gestört oder
unmöglich sein, wird ein Ersatztermin innerhalb eines Monats festgelegt.
Sollten die technischen Probleme innerhalb dieser Zeit nicht behoben worden
sein, oder dringende Entschlussvorlagen eine besonders schnelle Entscheidung
erfordern, wird eine klassische Mitgliederversammlung angesetzt.
\paracount
Die Tagesordnung setzt die Administration fest. Jedes Vereinsmitglied kann
bis spätestens 2 Wochen vor der Mitgliederversammlung bei der Administration
eine Ergänzung der Tagesordnung beantragen. Über den Antrag entscheidet die
Administration. Über Anträge zur Tagesordnung, die von der Administration
nicht aufgenommen wurden oder die erstmals in der Mitgliederversammlung
gestellt werden, entscheidet die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der
Stimmen der anwesenden Mitglieder. Anträge, die eine Änderung der Satzung,
Änderungen der Beitragsordnung oder Administrationsvergütungsordnung oder die
Auflösung des Vereins zum Gegenstand haben, müssen die Frist von 2 Wochen
einhalten und dürfen nicht abgelehnt werden.
\paracount
Die Administration hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung
einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn
mindestens ein Zehntel der Mitglieder dies über die üblichen
Kommunikationskanäle unter Angabe des Zwecks und der Gründe beantragt.