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\sectionc{Aufgaben der Administration}
\paracount
Dem vorsitzenden Administrator und seinem Stellvertreter obliegt die
Vertretung des Vereins nach § 26 BGB. Sie vertreten den Verein jeweils
allein.
\paracount
Der Administration obliegt die Führung der Geschäfte des Vereins.
Sie hat insbesondere folgende Aufgaben:
\begin{itemize}
\item die Einberufung und Vorbereitung der Mitgliederversammlungen,
einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung,
\item die Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung,
\item die Verwaltung des Vereinsvermögens und die Anfertigung des
Jahresberichts,
\item die Aufnahme neuer Mitglieder,
\item die Vertretung des Vereins gegenüber den Mitgliedern,
\item das Verabschieden von Ordnungen zur Regelung des Vereinslebens,
\item die Bewahrung der Ideale des Vereins und deren Durchsetzung in allen
Belangen.
\end{itemize}
\paracount
Der Administrator für Infrastruktur hat zu jeder Zeit vollumfänglichen Zugang
zu jeglicher Vereinsinfrastruktur zu haben.
\paracount
Näheres regelt die Geschäftsordnung der Administration.
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