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\sectionc{Bestellung des OPF}
\paracount{}
Die Revisoren werden von der Mitgliederversammlung für eine Dauer
von 2 Jahren einzeln gewählt. Revisoren können nur natürliche Mitglieder
des Vereins werden. Mit dem Ende der Mitgliedschaft im Verein geht eine
Amtsniederlegung einher. Die Wiederwahl oder die vorzeitige Abberufung eines
Revisors durch die Mitgliederversammlung ist zulässig. Ein
Revisor bleibt bis zur Wahl seines Nachfolgers im Amt.
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