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\sectionc{Beendigung der Mitgliedschaft}
\paracount
Die Mitgliedschaft im Verein endet durch Tod (bei juristischen Personen mit deren
Erlöschen), Austritt oder Ausschluss.
\paracount
Der Austritt ist schriftlich gegenüber der Administration zu erklären.
Der Austritt kann nur mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des
Geschäftsjahres erklärt werden.
\paracount
Ein Mitglied kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aus dem Verein
ausgeschlossen werden, wenn es \\
\verb|a)| schuldhaft das Ansehen oder die Interessen des
Vereins in schwerwiegender Weise schädigt \\
oder \\
\verb|b)| mehr als drei Monate mit der Zahlung
seiner Aufnahmegebühr oder seiner Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist und
trotz schriftlicher Mahnung unter Androhung des Ausschlusses
die Rückstände nicht eingezahlt hat. \\
Dem Mitglied ist Gelegenheit zu geben, in der Mitgliederversammlung zu
den Gründen des Ausschlusses Stellung zu nehmen. Diese sind ihm mindestens
zwei Wochen vorher mitzuteilen.
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