%! TEX root = ../../main.tex % LTeX: language=de-DE \sectionc{Beschlussfassung der Mitgliederversammlung} \paracount Die Mitgliederversammlung wird vom vorsitzenden Administrator, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter und bei dessen Verhinderung von einem durch die Mitgliederversammlung zu wählenden Versammlungsleiter geleitet. \paracount Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordentlich einberufen wurde. Bei Beschlussunfähigkeit ist der Vorstand verpflichtet, innerhalb von vier Wochen eine zweite Mitgliederversammlung ordentlich zu berufen. \paracount Die Mitgliederversammlung beschließt in offener Abstimmung mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder. Kann bei Wahlen kein Kandidat die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder auf sich vereinen, ist gewählt, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Zwischen mehreren Kandidaten ist eine Stichwahl durchzuführen. Beschlüsse über eine Änderung der Satzung bedürfen der Mehrheit von zwei Dritteln, der Beschluss über die Änderung des Zwecks der Zustimmung von neun Zehnteln der anwesenden Mitglieder. Die Auflösung des Vereins benötigt einen einstimmigen Beschluss. \paracount Über den Ablauf der Mitgliederversammlung und die gefassten Beschlüsse ist ein Protokoll zu fertigen, das vom Protokollführer und vom Versammlungsleiter zu signieren ist.