%! TEX root = ../../main.tex % LTeX: language=de-DE \sectionc{Einberufung der Mitgliederversammlung} \paracount Mindestens einmal im Jahr, möglichst in der ersten Jahreshälfte, ist vom Vorstand eine ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Die Einberufung erfolgt über einen bekannten digitalen Kommunikationskanal, unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen und unter Angabe der Tagesordnung. \paracount Die reguläre Mitgliederversammlung findet per Online-Plattform statt. Die Online-Plattform wird über das Internet bereitgestellt und ist nur für Vereinsmitglieder zugänglich. Die Authentifizierung für die Einwahl der Mitglieder und die Abstimmung erfolgt mit ihren persönlichen Zugangsdaten. Sollte aufgrund technischer Probleme die Mitgliederversammlung gestört oder unmöglich sein, wird ein Ersatztermin innerhalb eines Monats festgelegt. Sollten die technischen Probleme innerhalb dieser Zeit nicht behoben worden sein, oder dringende Entschlussvorlagen eine besonders schnelle Entscheidung erfordern, wird eine klassische Mitgliederversammlung angesetzt. \paracount Die Tagesordnung setzt die Administration fest. Jedes Vereinsmitglied kann bis spätestens 2 Wochen vor der Mitgliederversammlung bei der Administration eine Ergänzung der Tagesordnung beantragen. Über den Antrag entscheidet die Administration. Über Anträge zur Tagesordnung, die von der Administration nicht aufgenommen wurden oder die erstmals in der Mitgliederversammlung gestellt werden, entscheidet die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder. Anträge, die eine Änderung der Satzung, Änderungen der Beitragsordnung oder Administrationsvergütungsordnung oder die Auflösung des Vereins zum Gegenstand haben, müssen die Frist von 2 Wochen einhalten und dürfen nicht abgelehnt werden. \paracount Die Administration hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder dies über die üblichen Kommunikationskanäle unter Angabe des Zwecks und der Gründe beantragt.