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path: root/content/14_einberufung_der_mitgliederversammlung/chapter.tex
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Diffstat (limited to 'content/14_einberufung_der_mitgliederversammlung/chapter.tex')
-rw-r--r--content/14_einberufung_der_mitgliederversammlung/chapter.tex35
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diff --git a/content/14_einberufung_der_mitgliederversammlung/chapter.tex b/content/14_einberufung_der_mitgliederversammlung/chapter.tex
new file mode 100644
index 0000000..6942de1
--- /dev/null
+++ b/content/14_einberufung_der_mitgliederversammlung/chapter.tex
@@ -0,0 +1,35 @@
+%! TEX root = ../../main.tex
+% LTeX: language=de-DE
+
+\sectionc{Einberufung der Mitgliederversammlung}
+\paracount
+Mindestens einmal im Jahr, möglichst in der ersten Jahreshälfte, ist vom
+Vorstand eine ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Die Einberufung
+erfolgt über einen bekannten digitalen Kommunikationskanal, unter Einhaltung
+einer Frist von 6 Wochen und unter Angabe der Tagesordnung.
+\paracount
+Die reguläre Mitgliederversammlung findet per Online-Plattform statt.
+Die Online-Plattform wird über das Internet bereitgestellt und ist nur für
+Vereinsmitglieder zugänglich. Die Authentifizierung für die Einwahl der
+Mitglieder und die Abstimmung erfolgt mit ihren persönlichen Zugangsdaten.
+Sollte aufgrund technischer Probleme die Mitgliederversammlung gestört oder
+unmöglich sein, wird ein Ersatztermin innerhalb eines Monats festgelegt.
+Sollten die technischen Probleme innerhalb dieser Zeit nicht behoben worden
+sein, oder dringende Entschlussvorlagen eine besonders schnelle Entscheidung
+erfordern, wird eine klassische Mitgliederversammlung angesetzt.
+\paracount
+Die Tagesordnung setzt die Administration fest. Jedes Vereinsmitglied kann
+bis spätestens 2 Wochen vor der Mitgliederversammlung bei der Administration
+eine Ergänzung der Tagesordnung beantragen. Über den Antrag entscheidet die
+Administration. Über Anträge zur Tagesordnung, die von der Administration
+nicht aufgenommen wurden oder die erstmals in der Mitgliederversammlung
+gestellt werden, entscheidet die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der
+Stimmen der anwesenden Mitglieder. Anträge, die eine Änderung der Satzung,
+Änderungen der Beitragsordnung oder Administrationsvergütungsordnung oder die
+Auflösung des Vereins zum Gegenstand haben, müssen die Frist von 2 Wochen
+einhalten und dürfen nicht abgelehnt werden.
+\paracount
+Die Administration hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung
+einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn
+mindestens ein Zehntel der Mitglieder dies über die üblichen
+Kommunikationskanäle unter Angabe des Zwecks und der Gründe beantragt.