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diff --git a/content/14_einberufung_der_mitgliederversammlung/chapter.tex b/content/14_einberufung_der_mitgliederversammlung/chapter.tex new file mode 100644 index 0000000..6942de1 --- /dev/null +++ b/content/14_einberufung_der_mitgliederversammlung/chapter.tex @@ -0,0 +1,35 @@ +%! TEX root = ../../main.tex +% LTeX: language=de-DE + +\sectionc{Einberufung der Mitgliederversammlung} +\paracount +Mindestens einmal im Jahr, möglichst in der ersten Jahreshälfte, ist vom +Vorstand eine ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Die Einberufung +erfolgt über einen bekannten digitalen Kommunikationskanal, unter Einhaltung +einer Frist von 6 Wochen und unter Angabe der Tagesordnung. +\paracount +Die reguläre Mitgliederversammlung findet per Online-Plattform statt. +Die Online-Plattform wird über das Internet bereitgestellt und ist nur für +Vereinsmitglieder zugänglich. Die Authentifizierung für die Einwahl der +Mitglieder und die Abstimmung erfolgt mit ihren persönlichen Zugangsdaten. +Sollte aufgrund technischer Probleme die Mitgliederversammlung gestört oder +unmöglich sein, wird ein Ersatztermin innerhalb eines Monats festgelegt. +Sollten die technischen Probleme innerhalb dieser Zeit nicht behoben worden +sein, oder dringende Entschlussvorlagen eine besonders schnelle Entscheidung +erfordern, wird eine klassische Mitgliederversammlung angesetzt. +\paracount +Die Tagesordnung setzt die Administration fest. Jedes Vereinsmitglied kann +bis spätestens 2 Wochen vor der Mitgliederversammlung bei der Administration +eine Ergänzung der Tagesordnung beantragen. Über den Antrag entscheidet die +Administration. Über Anträge zur Tagesordnung, die von der Administration +nicht aufgenommen wurden oder die erstmals in der Mitgliederversammlung +gestellt werden, entscheidet die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der +Stimmen der anwesenden Mitglieder. Anträge, die eine Änderung der Satzung, +Änderungen der Beitragsordnung oder Administrationsvergütungsordnung oder die +Auflösung des Vereins zum Gegenstand haben, müssen die Frist von 2 Wochen +einhalten und dürfen nicht abgelehnt werden. +\paracount +Die Administration hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung +einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn +mindestens ein Zehntel der Mitglieder dies über die üblichen +Kommunikationskanäle unter Angabe des Zwecks und der Gründe beantragt. |