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diff --git a/content/14_einberufung_der_mitgliederversammlung/chapter.tex b/content/14_einberufung_der_mitgliederversammlung/chapter.tex index 6942de1..a499044 100644 --- a/content/14_einberufung_der_mitgliederversammlung/chapter.tex +++ b/content/14_einberufung_der_mitgliederversammlung/chapter.tex @@ -2,34 +2,7 @@ % LTeX: language=de-DE \sectionc{Einberufung der Mitgliederversammlung} -\paracount -Mindestens einmal im Jahr, möglichst in der ersten Jahreshälfte, ist vom -Vorstand eine ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Die Einberufung -erfolgt über einen bekannten digitalen Kommunikationskanal, unter Einhaltung -einer Frist von 6 Wochen und unter Angabe der Tagesordnung. -\paracount -Die reguläre Mitgliederversammlung findet per Online-Plattform statt. -Die Online-Plattform wird über das Internet bereitgestellt und ist nur für -Vereinsmitglieder zugänglich. Die Authentifizierung für die Einwahl der -Mitglieder und die Abstimmung erfolgt mit ihren persönlichen Zugangsdaten. -Sollte aufgrund technischer Probleme die Mitgliederversammlung gestört oder -unmöglich sein, wird ein Ersatztermin innerhalb eines Monats festgelegt. -Sollten die technischen Probleme innerhalb dieser Zeit nicht behoben worden -sein, oder dringende Entschlussvorlagen eine besonders schnelle Entscheidung -erfordern, wird eine klassische Mitgliederversammlung angesetzt. -\paracount -Die Tagesordnung setzt die Administration fest. Jedes Vereinsmitglied kann -bis spätestens 2 Wochen vor der Mitgliederversammlung bei der Administration -eine Ergänzung der Tagesordnung beantragen. Über den Antrag entscheidet die -Administration. Über Anträge zur Tagesordnung, die von der Administration -nicht aufgenommen wurden oder die erstmals in der Mitgliederversammlung -gestellt werden, entscheidet die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der -Stimmen der anwesenden Mitglieder. Anträge, die eine Änderung der Satzung, -Änderungen der Beitragsordnung oder Administrationsvergütungsordnung oder die -Auflösung des Vereins zum Gegenstand haben, müssen die Frist von 2 Wochen -einhalten und dürfen nicht abgelehnt werden. -\paracount -Die Administration hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung -einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn -mindestens ein Zehntel der Mitglieder dies über die üblichen -Kommunikationskanäle unter Angabe des Zwecks und der Gründe beantragt. +\input{content/14_einberufung_der_mitgliederversammlung/sections/einberufung} +\input{content/14_einberufung_der_mitgliederversammlung/sections/medium} +\input{content/14_einberufung_der_mitgliederversammlung/sections/tagesordnung} +\input{content/14_einberufung_der_mitgliederversammlung/sections/mitgliedsversammlung_durch_administration} |