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authorBenedikt Peetz <benedikt.peetz@b-peetz.de>2024-06-05 15:38:58 +0200
committerBenedikt Peetz <benedikt.peetz@b-peetz.de>2024-06-05 15:38:58 +0200
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+%! TEX root = ../../main.tex
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+
+\renewcommand{\thesection}{}
+\sectionc{Präambel}
+Gründe, warum wir diesen Verein gründen.
+\sils{Ist das vollständig?}
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+
+\sectionc{Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr}
+\input{content/02_name_und_sitz_des_vereins_geschäftsjahr/sections/name}
+\input{content/02_name_und_sitz_des_vereins_geschäftsjahr/sections/sitz}
+\input{content/02_name_und_sitz_des_vereins_geschäftsjahr/sections/jahr}
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+
+\paracount{} % "Jahr" 2024-06-05 (15: 9)
+Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
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+
+\paracount{} % "Name" 2024-06-05 (15:56)
+Der Verein führt den Namen \Verein. Er soll in das
+Vereinsregister eingetragen werden und führt danach den Zusatz "e.V.".
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+
+\paracount{} % "Sitz" 2024-06-05 (15: 1)
+Der Verein hat seinen Sitz in \sils[caption={Vereinssitz}]{Alternativ wären
+	Speyer oder Germersheim möglich.}Karlsruhe.
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+
+\sectionc{Ziele und Tätigkeiten des Vereins}
+\input{content/03_ziele_und_tätigkeiten_des_vereins/sections/zweck}
+\input{content/03_ziele_und_tätigkeiten_des_vereins/sections/besonderer_zweck}
+\input{content/03_ziele_und_tätigkeiten_des_vereins/sections/gemeinnützig}
+\input{content/03_ziele_und_tätigkeiten_des_vereins/sections/mittel}
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+
+\paracount{} % "Besonderer Zweck" 2024-06-05 (15:40)
+Der Zweck des Vereins soll insbesondere verwirklicht werden durch:
+\begin{itemize}
+	\item den Betrieb von Infrastruktur.
+	\item das Schaffen freier Inhalte.
+	\item das Dokumentieren freier Software.
+	\item die Entwicklung freier Software.
+	\item die Anschaffung von Hardware, welche bei Bedarf zur Verfügung
+	      gestellt wird. \sils{Das ist zu ungenau. Wem?}
+	\item den Betrieb von Kommunikationskanälen, Foren und sozialen Netzwerken.
+\end{itemize}
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+
+\paracount{} % "Gemeinnützig" 2024-06-05 (15: 2)
+Der Verein verfolgt ausschließlich und \sils{Wollen wir die Unmittelbarkeit?} unmittelbar
+gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der
+Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie
+eigenwirtschaftliche Ziele.
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+
+\paracount{} % "Mittel" 2024-06-05 (15:19)
+Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwandt werden.
+Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen
+aus den Mitteln des Vereins. Die Mitglieder dürfen bei ihrem Ausscheiden oder
+bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins keine Anteile des Vereinsvermögens
+erhalten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd
+sind, oder durch unverhältnismäßige Vergütungen begünstigt werden.
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+
+\paracount{} % "Zweck" 2024-06-05 (15:14)
+Zweck des Vereins ist die selbstlose Förderung der Schaffung, Sammlung,
+Verbreitung, Bewahrung und Propagation Freier Inhalte, Freier Software
+(im Sinne der Free Software Foundation),\sils{Korrekt ausgedrückt?} technischen Wissens (Dokumentation),
+des Erhalts und Aufbaus von gemeinschaftlichem Austausch darüber (Bildung und
+Unterstützung von \verb|"Communities"|), sowie der Betrieb von Infrastruktur und der
+solidarische Umgang mit technischen Ressourcen.
+\sils{Vollständig?}
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+
+\sectionc{Erwerb der Mitgliedschaft}
+\input{content/04_erwerb_der_mitgliedschaft/sections/mitglieder}
+\input{content/04_erwerb_der_mitgliedschaft/sections/aufnahme}
+\input{content/04_erwerb_der_mitgliedschaft/sections/ehrenmitglieder}
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+
+\paracount{} % "Aufnahme" 2024-06-05 (15: 9)
+Die Aufnahme in den Verein ist schriftlich oder online mit dem dafür
+vorgesehenen Formular bei der Administration zu
+beantragen. Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag durch die gesetzlichen
+Vertreter zu stellen. Die Administration entscheidet über den Aufnahmeantrag
+nach freiem Ermessen. Eine Ablehnung des Antrags muss gegenüber dem
+Antragsteller nicht begründet werden.
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+
+\paracount{} % "Ehrenmitglieder" 2024-06-05 (15:38)
+Auf Vorschlag der Administration kann die Mitgliederversammlung Mitglieder
+oder sonstige Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht
+haben, unwiderruflich\sils{Wirklich? Ist das sinnig?} zu Ehrenmitgliedern auf Lebenszeit ernennen.
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+
+\paracount{} % "Mitglieder" 2024-06-05 (15:57)
+Mitglied des Vereins können juristische Personen und natürliche Personen
+werden.
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+
+\sectionc{Beendigung der Mitgliedschaft}
+\paracount
+Die Mitgliedschaft im Verein endet durch Tod (bei juristischen Personen mit deren
+Erlöschen), Austritt oder Ausschluss.
+\paracount
+Der Austritt ist schriftlich gegenüber der Administration zu erklären.
+Der Austritt kann nur mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des
+Geschäftsjahres erklärt werden.
+\paracount
+Ein Mitglied kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aus dem Verein
+ausgeschlossen werden, wenn es \\
+\verb|a)| schuldhaft das Ansehen oder die Interessen des
+Vereins in schwerwiegender Weise schädigt \\
+oder \\
+\verb|b)| mehr als drei Monate mit der Zahlung
+seiner Aufnahmegebühr oder seiner Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist und
+trotz schriftlicher Mahnung unter Androhung des Ausschlusses
+die Rückstände nicht eingezahlt hat. \\
+Dem Mitglied ist Gelegenheit zu geben, in der Mitgliederversammlung zu
+den Gründen des Ausschlusses Stellung zu nehmen. Diese sind ihm mindestens
+zwei Wochen vorher mitzuteilen.
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+
+\sectionc{Rechte und Pflichten der Mitglieder}
+\paracount
+Jedes Mitglied hat das Recht, die Einrichtungen und Infrastruktur des Vereins zu
+nutzen, Hilfsangebote und Miet-Hardware in Anspruch zu nehmen und an
+gemeinsamen Veranstaltungen teilzunehmen. Jedes Mitglied hat gleiches Stimm-
+und Wahlrecht in der Mitgliederversammlung.
+\paracount
+Jedes Mitglied hat die Pflicht, die Interessen des Vereins zu fördern,
+insbesondere regelmäßig seine Mitgliedsbeiträge zu leisten und, soweit es in
+seinen Kräften steht, das Vereinsleben durch seine Mitarbeit zu unterstützen.
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+
+\sectionc{Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeiträge}
+\paracount
+Jedes Mitglied hat einen im Voraus fällig werdenden jährlichen
+Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
+\paracount
+Die Mindesthöhe der Aufnahmegebühr und der Mitgliedsbeiträge wird in einer von der
+Mitgliederversammlung zu beschließenden Beitragsordnung festgelegt. Kein
+Mitglied darf über EUR 1200 im Jahr an Beitragszahlungen leisten.
+\paracount
+Die Mindesthöhe der Mitgliedsbeiträge für Ehrenmitglieder liegt dauerhaft bei
+EUR 0. Durch die Ernennung zum Ehrenmitglied wird keine Aufnahmegebühr
+fällig.
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+
+\sectionc{Organe des Vereins}
+Organe des Vereins sind die Administration und die
+Mitgliederversammlung.\sils{Passt das? Ist der Vorstand ein eigenes
+	Organ?}
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+
+\sectionc{Administration}
+\paracount
+Die Administration besteht aus dem
+\begin{itemize}
+	\item vorsitzenden Administrator und seinem Stellvertreter.
+	\item Administrator der Finanzen.
+	\item Administrator der Infrastruktur.
+	\item Administrator der Organisation.
+\end{itemize}
+\paracount
+Das Amt des vorsitzenden Administrators und das des Administrators der
+Finanzen dürfen nicht in Personalunion ausgeübt werden.
+Alle weiteren Ämter können in Personalunion ausgeübt werden.
+\paracount
+Der Administrator für Organisation ist insbesondere verantwortlich für die
+Verwaltung der Mitgliedsdaten. Er darf diese nur im minimal notwendigen
+Ausmaß an andere Administratoren weiterreichen. Über Identität und Anschrift
+der Mitglieder ist Schweigen zu bewahren.
+\paracount
+Sofern die Struktur der Kandidaten\sils{Ist das verständlich?} dies zulässt,
+müssen mindestens zwei
+Ämter mit nicht-männlichen Personen besetzt werden.
+\paracount
+Den Mitgliedern der Administration kann eine Vergütung gezahlt werden. Über
+die Höhe der Vergütung befindet eine von der Mitgliederversammlung zu
+beschließende Administrationsvergütungsordnung.
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+
+\sectionc{Aufgaben der Administration}
+\paracount
+Dem vorsitzenden Administrator und seinem Stellvertreter obliegt die
+Vertretung des Vereins nach § 26 BGB. Sie vertreten den Verein jeweils
+allein.
+\paracount
+Der Administration obliegt die Führung der Geschäfte des Vereins.
+Sie hat insbesondere folgende Aufgaben:
+\begin{itemize}
+	\item die Einberufung und Vorbereitung der Mitgliederversammlungen,
+	      einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung,
+	\item die Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung,
+	\item die Verwaltung des Vereinsvermögens und die Anfertigung des
+	      Jahresberichts,
+	\item die Aufnahme neuer Mitglieder,
+	\item die Vertretung des Vereins gegenüber den Mitgliedern,
+	\item das Verabschieden von Ordnungen zur Regelung des Vereinslebens,
+	\item die Bewahrung der Ideale des Vereins und deren Durchsetzung in allen
+	      Belangen.
+\end{itemize}
+\paracount
+Der Administrator für Infrastruktur hat zu jeder Zeit vollumfänglichen Zugang
+zu jeglicher Vereinsinfrastruktur zu haben.
+\paracount
+Näheres regelt die Geschäftsordnung der Administration.
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@@ -0,0 +1,17 @@
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+
+\sectionc{Bestellung der Administration}
+\paracount
+Die Administratoren werden von der Mitgliederversammlung für eine Dauer von 5
+Jahren einzeln gewählt. Administratoren können nur Mitglieder des Vereins
+sein. Mit dem Ende der Mitgliedschaft im Verein geht eine Amtsniederlegung
+einher. Die Wiederwahl oder die vorzeitige Abberufung eines Mitglieds durch
+die Mitgliederversammlung ist zulässig. Ein Administrator bleibt bis zur Wahl
+seines Nachfolgers im Amt.
+\paracount
+Scheidet ein Administrator vorzeitig aus der Administration aus, wird sein
+Amt bis zur nächsten Mitgliederversammlung kommissarisch durch einen der
+verbleibenden Administratoren ausgeübt. Würde die Anzahl der Administratoren
+unter zwei sinken, ist sofort eine außerordentliche Mitgliederversammlung
+einzuberufen\sils{Muss der Tagesordnungspunkt "Wahl" erwähnt werden?}.
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+
+\sectionc{Beratung und Beschlussfassung der Administration}
+\paracount
+Die Administration tritt nach Bedarf in Online-Konferenzen zusammen. Die
+Sitzungen werden vom vorsitzenden Administrator, bei dessen Verhinderung von
+seinem Stellvertreter, einberufen. Eine Einberufungsfrist von 5 Tagen soll
+eingehalten werden. Die Administration ist beschlussfähig, wenn mindestens
+zwei der Administratoren anwesend sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet
+die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt ein
+Beschluss als abgelehnt.
+\paracount
+Beschlüsse und Sitzungen der Administration sind zu protokollieren. Das
+Protokoll ist vom Protokollführer sowie vom vorsitzenden Administrator, bei
+dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter oder einem anderen
+Administrator zu signieren.
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+
+\sectionc{Aufgaben der Mitgliederversammlung}
+Die Mitgliederversammlung ist zuständig für die Entscheidungen in folgenden
+Angelegenheiten:
+\begin{itemize}
+	\item Änderungen der Satzung,
+	\item die Verabschiedung der Beitragsordnung und der
+	      Administrationsvergütungsordnung,
+	\item die Ernennung von Ehrenmitgliedern sowie der Ausschlus von Mitgliedern
+	      aus dem Verein,
+	\item die Wahl und Abberufung der Administratoren,
+	\item die Auflösung des Vereins.
+\end{itemize}
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+
+\sectionc{Einberufung der Mitgliederversammlung}
+\paracount
+Mindestens einmal im Jahr, möglichst in der ersten Jahreshälfte, ist vom
+Vorstand eine ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Die Einberufung
+erfolgt über einen bekannten digitalen Kommunikationskanal, unter Einhaltung
+einer Frist von 6 Wochen und unter Angabe der Tagesordnung.
+\paracount
+Die reguläre Mitgliederversammlung findet per Online-Plattform statt.
+Die Online-Plattform wird über das Internet bereitgestellt und ist nur für
+Vereinsmitglieder zugänglich. Die Authentifizierung für die Einwahl der
+Mitglieder und die Abstimmung erfolgt mit ihren persönlichen Zugangsdaten.
+Sollte aufgrund technischer Probleme die Mitgliederversammlung gestört oder
+unmöglich sein, wird ein Ersatztermin innerhalb eines Monats festgelegt.
+Sollten die technischen Probleme innerhalb dieser Zeit nicht behoben worden
+sein, oder dringende Entschlussvorlagen eine besonders schnelle Entscheidung
+erfordern, wird eine klassische Mitgliederversammlung angesetzt.
+\paracount
+Die Tagesordnung setzt die Administration fest. Jedes Vereinsmitglied kann
+bis spätestens 2 Wochen vor der Mitgliederversammlung bei der Administration
+eine Ergänzung der Tagesordnung beantragen. Über den Antrag entscheidet die
+Administration. Über Anträge zur Tagesordnung, die von der Administration
+nicht aufgenommen wurden oder die erstmals in der Mitgliederversammlung
+gestellt werden, entscheidet die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der
+Stimmen der anwesenden Mitglieder. Anträge, die eine Änderung der Satzung,
+Änderungen der Beitragsordnung oder Administrationsvergütungsordnung oder die
+Auflösung des Vereins zum Gegenstand haben, müssen die Frist von 2 Wochen
+einhalten und dürfen nicht abgelehnt werden.
+\paracount
+Die Administration hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung
+einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn
+mindestens ein Zehntel der Mitglieder dies über die üblichen
+Kommunikationskanäle unter Angabe des Zwecks und der Gründe beantragt.
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--- /dev/null
+++ b/content/15_beschlussfassung_der_mitgliederversammlung/chapter.tex
@@ -0,0 +1,26 @@
+%! TEX root = ../../main.tex
+% LTeX: language=de-DE
+
+\sectionc{Beschlussfassung der Mitgliederversammlung}
+\paracount
+Die Mitgliederversammlung wird vom vorsitzenden Administrator, bei dessen
+Verhinderung von seinem Stellvertreter und bei dessen Verhinderung von einem
+durch die Mitgliederversammlung zu wählenden Versammlungsleiter geleitet.
+\paracount
+Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordentlich einberufen
+wurde. Bei Beschlussunfähigkeit ist der Vorstand verpflichtet, innerhalb von
+vier Wochen eine zweite Mitgliederversammlung ordentlich zu berufen.
+\paracount
+Die Mitgliederversammlung beschließt in offener Abstimmung mit der Mehrheit
+der Stimmen der anwesenden Mitglieder. Kann bei Wahlen kein Kandidat die
+Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder auf sich vereinen, ist
+gewählt, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat.
+Zwischen mehreren Kandidaten ist eine Stichwahl durchzuführen. Beschlüsse
+über eine Änderung der Satzung bedürfen der Mehrheit von zwei Dritteln, der
+Beschluss über die Änderung des Zwecks der Zustimmung von neun Zehnteln der
+anwesenden Mitglieder. Die Auflösung des Vereins benötigt einen einstimmigen
+Beschluss.
+\paracount
+Über den Ablauf der Mitgliederversammlung und die gefassten Beschlüsse ist
+ein Protokoll zu fertigen, das vom Protokollführer und vom Versammlungsleiter
+zu signieren ist.
diff --git a/content/16_nachhaltigkeit_idealismus/chapter.tex b/content/16_nachhaltigkeit_idealismus/chapter.tex
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--- /dev/null
+++ b/content/16_nachhaltigkeit_idealismus/chapter.tex
@@ -0,0 +1,11 @@
+%! TEX root = ../../main.tex
+% LTeX: language=de-DE
+
+\sectionc{Nachhaltigkeit, Idealismus\sils{Passender Titel für einen Paragraphen?}}
+\paracount
+Administration und im Namen des Vereins handelnde Vereinsmitglieder achten
+auf die Erhaltung der Ideale des Vereins und wägen Konsequenzen ihrer
+Handlungen zugunsten von Umwelt und Idealen ab.
+\paracount
+Ein Verstoß gegen Absatz 1 ist Grund zur vorzeitigen Abwahl und bei
+schwerwiegendem Verstoß zum Ausschluss aus dem Verein.
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--- /dev/null
+++ b/content/17_minderheitenschutz/chapter.tex
@@ -0,0 +1,14 @@
+%! TEX root = ../../main.tex
+% LTeX: language=de-DE
+
+\sectionc{Minderheitenschutz}
+\paracount
+Der Verein und seine Repräsentanten stellen sich gegen jegliche Form der
+Diskriminierung.
+\paracount
+Wer Antijudaismus, Rassismus, Sexismus, Trans- und Homophobie
+jeglicher Art auch nur impliziert
+fördert, darf nach Beschluss der Mitgliederversammlung nach Beweiserbringung
+ohne weitere Anhörung aus dem Verein ausgeschlossen werden. Ehrenmitgliedern
+wird eine Anhörung gewährt, bei Ausschluss gleichzeitig der Status des
+Ehrenmitglieds entzogen.
diff --git a/content/18_auflösung_des_vereins_beendigung_aus_anderen_gründen_wegfall_steuerbegünstigter_zwecke/chapter.tex b/content/18_auflösung_des_vereins_beendigung_aus_anderen_gründen_wegfall_steuerbegünstigter_zwecke/chapter.tex
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index 0000000..2b88857
--- /dev/null
+++ b/content/18_auflösung_des_vereins_beendigung_aus_anderen_gründen_wegfall_steuerbegünstigter_zwecke/chapter.tex
@@ -0,0 +1,17 @@
+%! TEX root = ../../main.tex
+% LTeX: language=de-DE
+
+\sectionc{Auflösung des Vereins, Beendigung aus anderen Gründen, Wegfall steuerbegünstigter Zwecke}
+\paracount
+Im Falle der Auflösung des Vereins sind der vorsitzende
+Administrator und sein Stellvertreter gemeinsam vertretungsberechtigte
+Liquidatoren, falls die Mitgliederversammlung keine anderen Personen beruft.
+\paracount
+Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter
+Zwecke fällt das Vermögen des Vereins Digitalcourage e.V., Codeberg e.V. oder
+eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere
+steuerbegünstigte Körperschaft, zwecks Verwendung für Bürgerrechte im
+Digitalen Raum oder die Förderung freier Software.
+\paracount
+Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, wenn dem Verein die
+Rechtsfähigkeit entzogen wurde.
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index 0000000..082a0b1
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@@ -0,0 +1,14 @@
+% LTeX: language=de-DE
+
+\maketitle
+
+\tableofcontents
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+% Copyright \textcopyright{} \@authors{} \@years{}\\
+% \ \\
+% This work is licensed under the terms of the CC BY-SA 4.0 licence.
+% The licence text can be found online at \url{http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/legalcode}.
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+\clearpage