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author | Benedikt Peetz <benedikt.peetz@b-peetz.de> | 2024-06-05 15:38:58 +0200 |
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committer | Benedikt Peetz <benedikt.peetz@b-peetz.de> | 2024-06-05 15:38:58 +0200 |
commit | aa1881d9d41fa7ee5b649b835379f6f60fb2240c (patch) | |
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chore: Init
Diffstat (limited to 'content/15_beschlussfassung_der_mitgliederversammlung/chapter.tex')
-rw-r--r-- | content/15_beschlussfassung_der_mitgliederversammlung/chapter.tex | 26 |
1 files changed, 26 insertions, 0 deletions
diff --git a/content/15_beschlussfassung_der_mitgliederversammlung/chapter.tex b/content/15_beschlussfassung_der_mitgliederversammlung/chapter.tex new file mode 100644 index 0000000..365acea --- /dev/null +++ b/content/15_beschlussfassung_der_mitgliederversammlung/chapter.tex @@ -0,0 +1,26 @@ +%! TEX root = ../../main.tex +% LTeX: language=de-DE + +\sectionc{Beschlussfassung der Mitgliederversammlung} +\paracount +Die Mitgliederversammlung wird vom vorsitzenden Administrator, bei dessen +Verhinderung von seinem Stellvertreter und bei dessen Verhinderung von einem +durch die Mitgliederversammlung zu wählenden Versammlungsleiter geleitet. +\paracount +Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordentlich einberufen +wurde. Bei Beschlussunfähigkeit ist der Vorstand verpflichtet, innerhalb von +vier Wochen eine zweite Mitgliederversammlung ordentlich zu berufen. +\paracount +Die Mitgliederversammlung beschließt in offener Abstimmung mit der Mehrheit +der Stimmen der anwesenden Mitglieder. Kann bei Wahlen kein Kandidat die +Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder auf sich vereinen, ist +gewählt, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. +Zwischen mehreren Kandidaten ist eine Stichwahl durchzuführen. Beschlüsse +über eine Änderung der Satzung bedürfen der Mehrheit von zwei Dritteln, der +Beschluss über die Änderung des Zwecks der Zustimmung von neun Zehnteln der +anwesenden Mitglieder. Die Auflösung des Vereins benötigt einen einstimmigen +Beschluss. +\paracount +Über den Ablauf der Mitgliederversammlung und die gefassten Beschlüsse ist +ein Protokoll zu fertigen, das vom Protokollführer und vom Versammlungsleiter +zu signieren ist. |